*Einsatz in Afghanistan*
*Ein Beitrag im Vorfeld der Londoner Afghanistan-Konferenz *
Auf dem Petersberg wurde 2001 nach dem Sturz des Talibanregimes der politische
Wiederaufbau für die Zeit von 2001 bis 2005 beschlossen. Die Londoner Konferenz
regelte die internationale Zusammenarbeit für 2006 bis 2011. Die politische
Absichtserklärung wurde von der afghanischen Regierung, den Vereinten Nationen
und der internationalen Gemeinschaft, 66 Staaten und 15 Internationale
Organisationen beschlossen.
Die 44 Länder, die Truppen für den Afghanistan-Einsatz stellen, haben sich mit
der afghanischen Regierung auf ein Konzept geeinigt, das den Afghanen die
Übernahme der Verantwortung für die innere Sicherheit erleichtert und den
Truppenstellern einen Abzug ermöglichen soll. Für die Londoner Konferenz werden
70 Delegationen erwartet.
Die United Nations Assistance Mission (UNAMA) in Afghanistan ist seit 2002 für
politische Maßnahmen und die Unterstützung des Aufbaus zuständig. Die
Zusammenarbeit mit der afghanischen Regierung erfolgt im Joint Coordination an
Monitoring Board. Im Country Team hat die UNAMA den Vorsitz und koordiniert die
Aktivitäten von 24 anderen UN-Organisationen und den zahlreichen
internationalen und nationalen Nicht-Regierungsorganisationen. Ein schwerer
Mangel ist, dass ein Abkommen, das die Zusammenarbeit zwischen der UNAMA und der
NATO regelt.
Die Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe, kurz ISAF (aus dem engl.
International Security Assistance Force), ist eine Sicherheits- und
Auf-baumission unter NATO-Führung in Afghanistan. Die Aufstellung erfolgte auf
Ersuchen der Teilnehmer der ersten Afghanistan-Konferenz 2001 an die
internationale Gemeinschaft und mit Genehmigung durch den Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen (Resolution 1386 vom 20. Dezember 2001). Der Einsatz ist
keine Blauhelm-Mission, sondern ein sogenannter friedenserzwingender Einsatz
unter Verantwortung der beteiligten Staaten. Das Mandat für die Beteiligung
deutscher Soldaten am ISAF-Einsatz wurde am 22. Dezember 2001 erteilt. In der
deutschen Terminologie wird die ISAF häufig auch als Schutztruppe bezeichnet.
Vermehrt werden afghanische Sicherheitskräfte mit dem Ziel, ihnen die
Verantwortung zu übertragen, ausgebildet. Die EU ist mit 220 Polizisten für die
Ausbildung von 82.000 afghanischen Polizisten zuständig. Deutsche Feldjäger
helfen bei der Ausbildung.
Als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September erklärten die USA den
sogenannten Krieg gegen den internationalen Terrorismus. Eine der Maßnahmen im
Rahmen dieses Krieges ist die Operation Enduring Freedom. Sie begann am 7.
Oktober 2001 und hat das Ziel, Führungs- und Ausbildungseinrichtungen von
Terroristen auszuschalten, Terroristen zu bekämpfen, gefangen zu nehmen und vor
Gericht zu stellen. Außerdem sollen Dritte dauerhaft von der Unterstützung
terroristischer Aktivitäten abgehalten werden. An der Operation sind inzwischen
etwa 70 Nationen beteiligt, darunter Deutschland. Als Rechtsgrundlage wird
Resolution 1368 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 12. September
2001 in Anspruch genommen. Diese Resolution verurteilte die Ereignisse vom 11.
September 2001 als grauenhafte Terroranschläge und als Bedrohung für den
internationalen Frieden und die internationale Sicherheit. Die Resolution
bekräftigt das Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung und
bestätigt die Notwendigkeit, alle erforderlichen Schritte gegen zukünftige
Bedrohungen zu unternehmen.
Die Bundesrepublik ist der drittgrößte Truppensteller. Die Bundeswehr führt das
Regionalkommando Nord in Mazar-e-Sharif einschließlich der Forward Support Base
und der Quick Recation Force als Reserve. Von fünf Provincial Reconstruction
Teams (PRT) im Norden Afghanistans stellt die Bundeswehr zwei, Feyzabad und
Kundus und ein Provincial Advisory Team (PAT) in Taloquan.
Inzwischen haben wir erkannt, dass wir unser Engagement mit Hoffnungen und
Illussionen überfrachtet hatten. Wir müssen zurück zur Realität und sollten uns
auf das Machbare konzentrieren. Hierbei ergeben sich Forderungen
1. Die Bundesregierung muss im Rahmen der UNO und der NATO für ihren eigenen
Verantwortungsbereich eindeutige eigene politische, militärische,
wirtschaftliche und bildungspolitische Ziele vorgeben und in der Mitte der
Legislaturperiode mit einer Regierungserklärung Rechenschaft ablegen.
2. Die Bundesregierung soll eine Task Force bilden, der Leiter mit
entsprechenden Vollmachten ausgestattet werden. Die Task-Force soll die
Maßnahmen der Bundeswehr, des Außenministeriums, des
Entwicklungshilfeministeriums und der Innenministerien sowie der
Nicht-Regierungsorganisationen koordinieren und die deutschen Hilfsmaßnahmen
mit der UNO, der NATO, den anderen an der Afghanistanhilfe beteiligten Staaten
3. Die Ausbildung von bisher 82.00 afghanischen Polizisten mit nur 240
Polizisten muss unzureichend bleiben. Grundlage muss ein Konzept sein, das den
örtlichen Gegebenheiten und auch den Ansprüchen der verschiedenen Stämme
entspricht. Eine Aufstockung auf 109.000 scheint möglich, die von den USA
verlangten 140.000 überfordern die afghanische Regierung.
4. Die afghanische nationale Armee (ANA) mit ihren geplanten 260.000
Soldaten soll Zug um Zug in die Verantwortung einbezogen werden.
5. Der Schutz der deutschen Soldaten muss verbessert werden, die Ausbildung
realitätsnäher erfolgen, die Ausrüstung der Bundeswehr den Bedingungen des
Einsatzes besser angepasst werden.
6. Die Betreuung von im Auslandseinsatz verwundeten Soldaten und der
Angehörigen, auch der Gefallenen, soll von einem Verantwortlichen übernommen
werden, das angekündigte Trauma-Zentrum auch eingerichtet werden. Die Betreuung
muss auch den Polizisten, den Mitarbeitern deutscher Ministerien und
Hilfsorganisationen angeboten werden.
Kritik
1. Beim Aufbau von Polizei und Armee werden wie bei der gescheiterten
„Nationen Building“ westliche Maßstäbe und Methoden angewandt. Die gesteckten
Ziele sind bei der hohen Analphabetenrate und der geringen Verlässlichkeit
offensichtlich zu anspruchsvoll formuliert.
2. Die afghanische Bevölkerung muss eine spürbare Verbesserung der
Lebensumstände erleben. Die zu erreichenden Ziele müssen realitätsnah
formuliert, die Anstrengungen der zahlreichen Helfer koordiniert die
notwendigen Mittel auch zur Verfügung gestellt werden.
3. Als Grundlage für eine effektivere Nutzung der Ressourcen fehlt für eine
Entscheidung eine Zwischenbilanz der Ministerien und der vielen Organisationen
4. Im Koalitionsvertrag ist die Ernennung eines Sonderbotschafters
vor-gesehen. Wenn er ohne Vollmachten nur berichten darf, dann ist das zu wenig.
Der Ehrgeiz der Ministerien und der staatlichen Organistionen sowie der
zahlreichen Hilfsorganisationen in allen Ehren, entscheidend ist, was in den
afghanischen Dörfern ankommt. Das ist bis jetzt zu wenig.
5. Polizeibeamte können nicht wie Soldaten kommandiert werden. Es ist
dringend erforderlich, die Zahl der Ausbilder zu erhöhen und Anreize zu
schaffen, damit genügend qualifizierte Polizisten bereitstehen.
6. Der Verteidigungsminister hat sich bisher zu den Mängeln, wenn überhaupt,
nur verklausuliert geäußert. Es fehlt ein Weißbuch zur Verteidigungspolitik.
Der Verteidigungsausschuss ist, zumindest was die Öffentlichkeit angeht, seiner
Aufgabe nicht gerecht geworden. Bezeichnend ist, MdB Nachtwey (Die Grünen) ist
offensichtlich der Abgeordnete mit den meisten Truppenbesuchen in Afghanistan.
Der Bürgermeister von Neunkirchen fand bei der Trauerfeier für einen gefallenen
Soldaten deutlich Worte der Kritik zur Ausrüstung und Ausstattung der Soldaten.
Eine Reaktion des Verteidigungsministers oder des Generalinspekteurs war nicht
zu erkennen.
7. Es melden sich mit Kritik der Bundeswehr auch der Reservistenverband zu
Wort, der Wehrbeauftragte, eigentlich für die Innere Führung zuständig,
berichtet über Mängel. In der Presse kann man lesen, die Ausbildung der
Bundeswehr-Kraftfahrer erfolge in Deutschland nicht immer an den in Afghanistan
eingesetzten Fahrzeugen. Der Verlust von 38 geschützten Fahrzeugen sei bisher
noch nicht ersetzt worden. Das dringend benötigte Halstuch stehe in keiner
Vorschrift und werde auch dementsprechend nicht geliefert. Die vorhandenen
Führungsmittel seien nicht ausreichend. Es fehlten Rüstsätze „Infanterist der
Zukunft.“ Die Liste lässt sich mühelos verlängern.
8. Es muss einen Verantwortlichen geben, der als Ansprechpartner für alle
in Afghanistan schwer Erkrankten, Verwundeten, Traumatisierten zur Verfügung
steht und es nicht dem Zufall überlassen wird, dass alles Erforderliche
unternommen wird. Die trauernden Angehörigen müssen verständnisvoll beraten,
vor allem aber von dem administrativen Aufwand entlastet werden.
Ein Abzug der Bundesrepublik aus allen Aktivitäten in Afghanistan ist nur
zusammen mit der internationalen Gemeinschaft, vor allem aber nur mit unseren
Bündnispartnern in der NATO und in der EU möglich. Dabei müssen wir die von uns
eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen respektieren. Wir sind auch gegenüber
dem afghanischen Volk im Wort. Ein Abzug ohne stabile Sicherheitslage gefährdet
alle Afghanen, die uns geglaubt, uns vertraut, mit uns zusammengearbeitet
haben. Unser Abzug darf von den Taliban nicht als Sieg gefeiert werden.
Rudolf Nassua